Laut Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg von 2020 ist die Voraussetzung für den Erwerb der ‚Zusatzweiterbildung Notfallmedizin‘:
24 Monate Weiterbildung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung im
stationären Bereich unter Befugnis an Weiterbildungsstätten, davon 6 Monate in der Intensivmedizin oder in Anästhesiologie oder in einer interdisziplinären zentralen Notfallaufnahme
und zusätzlich
• 80 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 in allgemeiner und spezieller Notfallbehandlung
und anschließend
• 50 Notarzteinsätze im öffentlichen Rettungsdienst (Notarzteinsatzfahrzeug oder Rettungshubschrauber) unter Anleitung einer/eines verantwortlichen Notärztin/Notarztes, davon können bis zu 25 Einsätze im Rahmen eines
standardisierten Simulationskurses erfolgen
Dabei müssen u.a. eingehende Kenntnisse und Erfahrungen in notfallmedizinischen Techniken (kognitive und Methoden-Kompetenz sowie Handlungskompetenzen) erworben werden. Hierbei sind 5 Indikationsstellungen und Durchführungen von Repositionen bei Frakturen und Luxationen sowie 50 Sicherungen der Atemwege durch endotracheale Intubation einschließlich Videolaryngoskopie vorzuweisen.
Abweichende Vorgaben der jeweils zuständigen Landesärztekammern sind möglich.