Laut Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg von 2006 ist die Voraussetzung für den Erwerb der ‚Zusatzweiterbildung Notfallmedizin‘ eine 24-monatige klinische Tätigkeit in einem Akutkrankenhaus (d.h. ein Krankenhaus, in dem Tag und Nacht Aufnahmebereitschaft für Notfalle besteht oder ein breites Spektrum akuter Behandlungsfälle vorliegt) und darin enthalten eine Zeit von mind. 6 Monate Weiterbildung auf einer Intensivstation. Dabei müssen u.a. eingehende Kenntnisse und Erfahrungen in notfallmedizinischen Techniken erworben werden. Zusätzlich sind 25 selbständig befundete und dokumentierte EKG sowie 25 endotracheale Intubationen, 50 venöse Zugänge einschließlich zentralvenöser Zugänge, zwei Thoraxdrainagen oder Pleurapunktionen und ein zertifizierter Reanimationsstandard am Phantom nachzuweisen.
Im zweiten Weiterbildungsjahr kann gemäß § 4 Abs. 8 die 80-stündige Kursweiterbildung Notfallmedizin absolviert werden.
Anschließend sind 50 Notarzteinsätze unter Anleitung eines Arztes mit der Zusatzbezeichnung Notfallmedizin nachzuweisen.
Abweichende Vorgaben der jeweils zuständigen Landesärztekammern sind möglich.